Abermals: zur Definition der Arbeitsvorgänge
Definition der Arbeitsvorgänge
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. vom 16.08.2022, 5 Sa 174/21
Im Fall einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Gericht hat das LAG mehrere Arbeitsvorgänge erkannt:
„Beschäftigten in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften ist nach der tarifvertraglichen Begriffsbestimmung die ganzheitliche Bearbeitung der Aufgaben des mittleren Justizdienstes übertragen. Daraus folgt aber nicht, dass stets nur von einem einzigen Arbeitsvorgang im Sinne des § 12 TV-L auszugehen ist.“ (Leitsatz)
Der Fall liegt zur Revision beim Bundesarbeitsgericht. Er korrespondiert mit mehreren, durch das BAG entschiedenen ähnlichen Fällen, die die Definition des Arbeitsvorgangs im Vergleich zu früherer Rechtsprechung erheblich veränderten und setzt sich möglicherweise zu diesen Entscheidungen in Widerspruch.