Restriktive Handhabung: "Sonstige Beschäftigte"

8. Dezember 2023

LAG Sachsen, 19.06.2023, 2 Sa 328/21

Das Landesarbeitsgericht hat die restriktive Handhabung des Begriffs der "Sonstigen Beschäftigten" in der Entgeltordnung abermals herangezogen und bestärkt.


Im entschiedenen Fall hat die Klägerin folgende Vor-/Ausbildung:


  • ausgebildete Erzieherin mit dem Wahlpflichtfach Heilpädagogik
  • einjährige Weiterbildung zur „Pädagogischen Fachkraft für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf“
  • zudem ist sie „Staatlich anerkannte Fachkraft für Soziale Arbeit“
  • sie ist bereits langjährig in einem Krankenhaus mit der sozialen Betreuung von Patienten beschäftigt


Hiermit sei noch nicht belegt, das "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" zu Sozialarbeiter*innen mit staatlicher Anerkennung im Sinne des Abschnitts XXIV des Teils B der Entgeltordnung/VKA vorhanden sind.


Darüber hinaus findet sich im Urteil auch eine als grundsätzlich aufzufassende Passage für den Vergleich zwischen ausbildungsbedingten und studienbedingten Kompetenzen:


"I 5.5.1 […] Der hier zur Entscheidung berufenen Vorsitzenden ist aus eigener Berufsausbildung (zunächst "staatlich geprüfte Fachangestellte in der Kommunalverwaltung", dann Studium der Rechtswissenschaften) bekannt, dass der Rechtskundeunterricht einer 3-jährigen Berufsausbildung mit dem Studium des Rechts an einer Hochschule selbst im ersten Semester hinsichtlich der Tiefe der Wissensvermittlung nicht vergleichbar ist […]"


17. Juli 2025
LAG Köln, Urt. vom 17.07.2025, 6 SLa 152/25
17. Juni 2025
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2025, 5 SLa 191/24 (TV-L) (Revision anhängig)
16. Mai 2025
LAG Niedersachsen, 16.05.2025, 14 SLa 838/24 E
22. April 2025
LAG Thüringen, 22.04.2025, 1 Sa 131/24
30. Dezember 2024
LAG Bayern, 19.04.2024, 7 Sa 404/23, anhängig bei BAG
30. Dezember 2024
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
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30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
30. Dezember 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
30. Dezember 2024
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