Sachbearbeitung Integration
15. Mai 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. Vom 18.10.2023, 3 Sa 53/23
Eine Beschäftigte war mit der Planung und Durchführung von Integrationskursen betraut. Die „Arbeitsbeschreibung“ war wie folgt gegliedert:
- Organisation und Begleitung von Tests sowie anerkannten Vor-, Zwischen und Abschlussprüfungen im Bereich der Integrationskurse
- Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Projekt- und Fördermittelabrechnung
- Fachspezifische Betreuung und Beratung von Migrantinnen und Migranten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Religionen und Kulturen
- Koordination und Organisation der Integrationskurse in Absprache mit der Fachbereichsleitung
Das LAG erkannte hieraus zwei Arbeitsvorgänge im tarifrechtlichen Sinne:
- Organisation, Durchführung und Abrechnung von Integrationskursen für Migrantinnen und Migranten
- Fachspezifische Betreuung und Beratung von Migrantinnen und Migranten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Religionen und Kulturen
Auf der Grundlage des Vortrages der Klägerin vermochte das LAG nicht feststellen, dass ihre Tätigkeiten im Rahmen des maßgeblichen Arbeitsvorganges 1 die Voraussetzungen der Entgeltgruppe 9b erfüllt.
LAG Bayern, 19.04.2024, 7 Sa 404/23, anhängig bei BAG
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
LAG Rheinland-Pfalz vom 18.06.2024 – 6 Sa 239/23
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
BAG, 12.06.2024, 4 AZR 208/23
BAG, 16.07.2024, 1 ABR 25/23, Leitsatz
LAG Niedersachsen, Urt. vom 23.04.2024, 9 Sa 382/23 E
LAG Hamm, Urt. vom 01.03.2023, 3 Sa 854/22
LAG Thüringen, Beschl. vom 18.06.2024, 1 TaBV 11/23