Hohe Hürden für „sonstige Beschäftigte“

17. Juli 2025

LAG Köln, Urt. vom 17.07.2025, 6 SLa 152/25

Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Auslegung des Tätigkeitsmerkmals „sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen“ sind auch nach einem neuen Urteil des LAG Köln nach wie vor hoch:


„Die Rechtsfigur der „sonstigen Beschäftigten“ ist in der Tarifsystematik ohne weiteres erkennbar eine Ausnahmeregelung. Es ist tariflich gerade nicht gewollt, dass das vom Tarifvertrag in seiner Bedeutung besonders hervorgehobene Ausbildungserfordernis als subjektiver Teil des Eingruppierungsmerkmals durch die Tatsache ersetzt wird, dass die betroffene Beschäftigte mit solchen Kolleginnen zusammenarbeitet, die das Ausbildungserfordernis erfüllen oder dass die betroffene Beschäftigte auf einem Arbeitsplatz eingesetzt wird, der eine bestimmte Wertigkeit hat.



Die Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ erfordert deshalb tatbestandlich, dass die Beschäftigte Kenntnisse und Erfahrungen wie eine einschlägig ausgebildete Akademikerin vorweisen muss. Sie muss prinzipiell ebenso vielseitig einsetzbar sein wie die Beschäftigten mit der geforderten Ausbildung.“


Insbesondere der letzte Satz verbietet es in der Regel, allein die auf dem Arbeitsplatz erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen als ausreichend zu betrachten.

17. Juni 2025
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2025, 5 SLa 191/24 (TV-L) (Revision anhängig)
16. Mai 2025
LAG Niedersachsen, 16.05.2025, 14 SLa 838/24 E
22. April 2025
LAG Thüringen, 22.04.2025, 1 Sa 131/24
30. Dezember 2024
LAG Bayern, 19.04.2024, 7 Sa 404/23, anhängig bei BAG
30. Dezember 2024
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz vom 18.06.2024 – 6 Sa 239/23
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
30. Dezember 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
30. Dezember 2024
BAG, 12.06.2024, 4 AZR 208/23
30. Dezember 2024
BAG, 16.07.2024, 1 ABR 25/23, Leitsatz
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