Raumplanung: keine (ingenieur-)technische Tätigkeit (?)

22. April 2025

LAG Thüringen, 22.04.2025, 1 Sa 131/24

Die Raumplanung bei einem Träger der Regionalplanung wurde durch das LAG (nach dem TV-L) betrachtet. Die Erwägungen sind insofern interessant, als die Bauleitplanung thematisch eng mit dem Tätigkeitsfeld Raumplanung verwandt ist. Die Frage, ob es sich bei solchen raumbezogenen Planungen um Tätigkeiten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes oder um (ingenieur-)technische Tätigkeiten handelt, ist schon aufgrund des Ingenieur-Privilegs von hoher Tragweite.


Letztlich hat das Gericht diese Frage nicht entscheiden müssen, stellt aber fest:


„Die Klägerin [die ihre Tätigkeit im Allgemeinen Verwaltungsdienst sieht] hat mit gewichtigen Gründen angeführt, dass bei ihr nicht die technische Tätigkeit im Vordergrund steht, sondern Planungsaufgaben, bei denen weniger Erkenntnisse der Naturwissenschaften, sondern Nutzungsansprüche der Gesellschaft am bebauten und unbebauten Raum sowie sich daraus ergebende Konflikte und Handlungsmöglichkeiten maßgeblich sind. Aufgabe der Raumplanung ist es, die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum aufeinander abzustimmen, Planungsprozesse zu begleiten und zu managen. Die klägerische Tätigkeit ist daher weniger von technischen, naturwissenschaftlichen Erkenntnissen geprägt.“

17. Juli 2025
LAG Köln, Urt. vom 17.07.2025, 6 SLa 152/25
17. Juni 2025
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2025, 5 SLa 191/24 (TV-L) (Revision anhängig)
16. Mai 2025
LAG Niedersachsen, 16.05.2025, 14 SLa 838/24 E
30. Dezember 2024
LAG Bayern, 19.04.2024, 7 Sa 404/23, anhängig bei BAG
30. Dezember 2024
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz vom 18.06.2024 – 6 Sa 239/23
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
30. Dezember 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
30. Dezember 2024
BAG, 12.06.2024, 4 AZR 208/23
30. Dezember 2024
BAG, 16.07.2024, 1 ABR 25/23, Leitsatz
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