Spezialitätsgrundsatz

13. Juni 2024

LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2023, 3 Sa 96/22

Arbeitsvorgänge, die teilweise dem Teil A Abschnitt I Ziffer 3 (Sonstiger Innen- und Außendienst) und teilweise einem speziellen Abschnitt der Entgeltordnung zuzurechnen sind, sind entsprechend ihrer Prägung dem einen oder anderen Abschnitt zuzuordnen. Dabei ergibt sich das Gepräge in der Regel aus der aufgewendeten Arbeitszeit.


"Besteht ein Arbeitsvorgang aus mehreren Einzeltätigkeiten, die zum Teil dem allgemeinen Verwaltungsdienst und zum Teil den spezielleren Tätigkeitsmerkmalen zuzuordnen sind, sind die speziellen Tätigkeitsmerkmale für die Bewertung des Arbeitsvorgangs dann insgesamt heranzuziehen, wenn die diesen zuzuordnenden Einzeltätigkeiten dem gesamten Arbeitsvorgang das Gepräge geben. In der Regel sind Einzeltätigkeiten, die den spezielleren Tätigkeitsmerkmalen unterliegen, nur dann prägend für den gesamten Arbeitsvorbring, wenn sie mehr als die Hälfte der für diesen Arbeitsvorgang insgesamt aufzuwendenden Arbeitszeit ausmachen (BAG 04.07.2012 - 4 AZR 673/10, JurionRS 2012, 28321)."

17. Juli 2025
LAG Köln, Urt. vom 17.07.2025, 6 SLa 152/25
17. Juni 2025
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2025, 5 SLa 191/24 (TV-L) (Revision anhängig)
16. Mai 2025
LAG Niedersachsen, 16.05.2025, 14 SLa 838/24 E
22. April 2025
LAG Thüringen, 22.04.2025, 1 Sa 131/24
30. Dezember 2024
LAG Bayern, 19.04.2024, 7 Sa 404/23, anhängig bei BAG
30. Dezember 2024
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz vom 18.06.2024 – 6 Sa 239/23
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
30. Dezember 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
30. Dezember 2024
BAG, 12.06.2024, 4 AZR 208/23
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