Zur Bedeutung von "Kontrolle"

10. Juni 2020

BAG, Urteil vom 10.06.2020, 4 AZR 167/19

Wann Beschäftigte "keiner weiteren Kontrolle" unterliegen...

...hat das BAG sehr kompromisslos zum TV EntgO Bund (hier: für Übersetzer*innen) definiert.


In diesem Fall hatte eine Referatsleitung "sowohl die Möglichkeit als auch aufgrund ihrer Verantwortung die Aufgabe, das jeweilige Arbeitsergebnis etwa im Hinblick auf Form, Vollständigkeit, Plausibilität und Stil zu kontrollieren". Das diese fachlich dazu nicht (selbst) in der Lage sein konnte, hinderte dies nicht, denn "die Referatsleiterin habe die Möglichkeit, sich zur Kontrolle der Übersetzungen in anderen Referaten tätiger Mitarbeiter mit Russischkenntnissen zu bedienen". Und das die Kontrolle nicht stattfand, sei hier irrelevant: "Ob und in welchem Umfang Kontrollen tatsächlich durchgeführt worden sind, ist entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und des Klägers ohne Belang".

17. Juli 2025
LAG Köln, Urt. vom 17.07.2025, 6 SLa 152/25
17. Juni 2025
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2025, 5 SLa 191/24 (TV-L) (Revision anhängig)
16. Mai 2025
LAG Niedersachsen, 16.05.2025, 14 SLa 838/24 E
22. April 2025
LAG Thüringen, 22.04.2025, 1 Sa 131/24
30. Dezember 2024
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30. Dezember 2024
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
30. Dezember 2024
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30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
30. Dezember 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
30. Dezember 2024
BAG, 12.06.2024, 4 AZR 208/23
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